Schloss Dagstuhl – Leibniz-Zentrum für Informatik GmbH als Websitebetreiber ist bemüht, seine Webseite www.dagstuhl.de und seine mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. November 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Schloss Dagstuhl – Leibniz-Zentrum für Informatik GmbH
Referat Barrierefreiheit
Oktavie-Allee
66687 Wadern
Telefon +49 (0) 68 71/905 0
Telefax +49 (0) 68 71/905 133
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen folgender Unvereinbarkeiten nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, den barrierefreien Zugang stetig und kontinuierlich zu verbessern und sind bemüht, alle Aspekte der Barrierefreiheit schnellstmöglich umzusetzen.
Eigene Seiten zur Beschreibung von Navigation und Inhalten in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind (noch) nicht verfügbar und werden von uns aktuell erarbeitet.
Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen, die vor dem 17. November 2020 veröffentlicht wurden.
- Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 17. November 2020 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
- Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese können Sie schriftlich kontaktieren unter:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Fax: +49 –(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. November 2021 erstellt und zuletzt am 16. Februar 2021 überprüft.